Spiel- & Platzordnung des TC GRÜN-WEISS NITTENDORF AM BERSTEIN e.V

 

Spielberechtigung

 

Spielberechtigt sind alle Mitglieder des TC Grün-Weiß Nittendorf.

Mitglieder ist es gestattet gegen eine Gebühr Gäste einzuladen. Gebührenhöhe und Zahlungsmethode sind an der Informationstafel ersichtlich. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Gastspieler.

 

Öffnung der Tennisplätze, Spielzeiten & Platzbelegung

 

Die Plätze sind während der Saison bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet.

Die Plätze können jederzeit durch den Platzwart für Instandhaltungsmaßnahmen gesperrt werden.

An Wettspieltagen sind die Plätze gemäß den vorgegebenen Spielzeiten gesperrt. Die Plätze sind 30 Minuten vor Spielbeginn zu frei zu machen. 

Es können jederzeit, im Auftrag der Vorstandschaft, Turniere auf den Plätzen veranstaltet werden, welche in dieser Zeit für den freien Spielbetrieb gesperrt sind.

Für Einzelspiel können die Plätze bis 14 Uhr für 2 Stunden reserviert werden, anschließend für 1 Stunde. Für Doppelspiele können die Plätze immer 2 Stunden reserviert werden. Die Reservierung erfolgt online über das aktuell geltende Buchungsportal.

Ist ein Platz 10 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht bespielt, kann er durch andere Mitglieder genutzt werden.

Nicht reserviert/gebuchte Plätze können ohne zeitliche Limitierung von jedem Mitglied bespielt werden. Sollten keine freien Plätze verfügbar sein und weitere Mitglieder spielen wollen, sind diese Plätze nach 1 Stunde im Einzel und nach 2 Stunden im Doppel wieder freizugeben.

Mannschaftsspieler dürfen an Trainingstagen nicht zusätzlich außerhalb der Trainingszeiten Plätze reservieren.

 

Verhalten auf der Anlage

 

Jeder Benutzer der Anlage hat sich so zu verhalten, dass die anderen Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.

Das Betreten der Spielfelder bei Wettspielen ist nur den Spieler*innen, Schiedsrichter*innen & Betreuer*innen gestattet

Die Plätze sind nach und vor dem Spiel gemäß den Platzpflegerichtlinien (Informationstafel) zu behandeln.

Die Tür des Vereinsheims sowie die Fenster in den Umkleidekabinen, Toiletten und Gastraum müssen von demjenigen verschlossen werden, der zuletzt die Anlage verlässt.

Aschenbecher sind am Ende des Tages/Abend zu bereinigen.

Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Flaschen, Gläser, Schachteln, Dosen und dgl. sind beim Verlassen des Platzes wieder mitzunehmen.

Entstandener Müll muss, gemäß den Trennungsvorschriften entsorgt werden.

Das Vereinsheim (gilt auch für Umkleiden und Toiletten) und der Wintergarten dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Auf den Plätzen, der Terrasse und den Gasträumen ist es nicht gestattet sich Oberkörperfrei aufzuhalten.

 

Spielkleidung

 

Die Plätze dürfen ausschließlich mit Tennisschuhen betreten werden

Die Kleidung hat bei Turnierspielen den Bestimmungen des BTV zu entsprechen. Bei normalem Spielbetrieb genügt eine ordentlich Tenniskleidung. Straßenkleidung ist nicht erlaubt.

 

Verstöße

 

Wer gegen die vorstehende Spiel- und Platzordnung verstößt und sich unkorrekt bei Platzbelegungen verhält, hat mit Maßnahmen der Vorstandschaft zu rechnen.

 

Nittendorf, März 2024 - Die Vorstandschaft

TC Grün-Weiß Nittendorf
Auf der Haide 2

 93152 Nittendorf

Telefon: 09404/3534

1vorstand@tc-nittendorf.de

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